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Wahlarztordination Wien

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte Patienten erhalten auch für die Behandlung von Wahlärzten Leistungen ihrer Versicherung. Nach Vorlage der Honorarnote erstatten die Krankenkassen einen Großteil der Gebühren zurück.

Online-Terminvereinbarung

Vorteile einer Wahlarztordination

  • Rasche Terminvergabe
  • Keine Wartezeit in der Ordination
  • Ausreichend Zeit für Arzt-Patienten Gespräche
  • unkomplizierte Anbindung an ein Krankenhaus, falls dies erforderlich sein sollte.

Da ich außer mit der KFA keine Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen abgeschlossen habe, kommen Sie als Privatpatient zu mir. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie vorerst selbst bezahlen. Sie können diese jedoch für eine Erstattung der Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkassen erstatten bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes 80 % des Kassentarifs. Das ist der Tarif, den die Kasse einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt.

Für eine Erstordination wird ein Betrag von 150 Euro, für eine Befundbesprechung 100 Euro berechnet. Für ein unentschuldigtes Fernbleiben wird ein Honorar von 70 Euro berechnet. Eine Absage muss mindestens 24 h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.